Nach der Schulzahnpflegeverordnung wird bei allen Schülern inkl. Kindergarten jedes Jahr das Gebiss untersucht. Die Eltern bezeichnen für diese jährliche Untersuchung den gewünschten Schulzahnarzt oder entscheiden sich für den Privatzahnarzt. Die Schule übernimmt die Kosten der Untersuchung beim Schulzahnarzt. Die Untersuchungskosten des Privatzahnarztes gehen zulasten der Eltern. Die Untersuchung beim Privatzahnarzt muss bis Ende des 1. Semesters des Schuljahres (31. Januar) durchgeführt werden. Bis Ende Schuljahr muss auch der schriftliche Nachweis, in dem die durchgeführte obligatorische Untersuchung bestätigt wird, erbracht werden. Das entsprechende Formular ist bei der Klassenlehrperson erhältlich.
Der Schulrat hat nachfolgende Schulzahnärzte bestimmt:
Die Organisation der vorgeschriebenen Untersuchung durch den Schulzahnarzt obliegt den Schulzahnpflegehelferinnen und dem Schulzahnpflegehelfer der einzelnen Schulanlagen.
Die Schulzahnärzte sind aufgrund der Verordnung gehalten, den Untersuchungsbefund, den Behandlungsvorschlag und den Kostenvoranschlag den Eltern im Schulzahnpflege-Kontrollheft mitzuteilen. Die Eltern entscheiden über die vorgeschlagene Behandlung beim untersuchenden Schulzahnarzt oder bei einem Privatzahnarzt. Die Kosten der Behandlung durch den Schulzahnarzt sind durch einen Schulzahnpflegetarif gemäss Regierungsratsbeschluss geregelt. Die Behandlungskosten werden Ihnen direkt vom Schulzahnarzt in Rechnung gestellt.
Für Rückfragen und Auskünfte stehen Ihnen die zuständigen Schulzahnpflegehelferinnen und der Schulzahnpflegehelfer sowie das Schulsekretariat (Telefon 071 313 45 00) gerne zur Verfügung.
SCHULRAT GAISERWALD