Eure Handys und Smartwaches usw. werden während der Schulzeit im Rucksack aufbewahrt und nicht in einer Hosen- oder Jackentasche. Davon ausgenommen ist die Zeit von 12.00 - 13.15 Uhr für Schülerinnen und Schüler, welche über Mittag in der Schule bleiben und keinen Unterricht haben. Für den schuleigenen Laptop besteht eine separate Regelung.
Die Lehrpersonen sammeln elektronische Geräte, welche auf dem Pausenareal bzw. im Schulhaus gesichtet werden, ein und deponieren es im Teamzimmer. Die Schülerinnen und Schüler können das Handy dort am Ende des Halbtags abholen. Wer das Handy zweimal abgeben muss, ist verpflichtet, es während der folgenden zwei Wochen täglich vor der ersten Lektion bei der Schulleitung abzugeben und es am Ende des Halbtages dort wieder abzuholen.
Ihr kommt erst beim Läuten ins Schulhaus. Damit der Schulunterricht nicht gestört wird, haltet ihr euch während des Unterrichts nicht in den Gängen auf. Ihr benutzt nur den Haupteingang, den Eingang auf der Westseite oder den Eingang bei der Turnhalle.
Die Schule ist euer Arbeitsplatz, deshalb kommt ihr in angemessener Bekleidung zur Schule. Kleidungsstücke mit verletzenden Aufschriften werden nicht toleriert. Ebenso tragt ihr keine Trainerhosen und keine Kleidungsstücke mit zu viel Hautfreiheit. In den Schulzimmern tragt ihr keine Kopfbedeckung. Ausnahmen bewilligt die Schulleitung.
Die Schule ist Arbeitsort für Schüler und Schülerinnen, Lehrpersonen, Hauswart, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Reinigungsdienstes, für den Schulsekretär und für weitere Angestellte im Schulsekretariat. Wir alle, die hier arbeiten, tragen gemeinsam Sorge zu unserem Umfeld.
Negatives und positives Verhalten im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten kann im Journal festgehalten werden. Die Eltern werden über speziell positives oder negatives Verhalten zeitnah informiert.
Verstösse und Versäumnisse gegen die Wegleitung werden im Journal vermerkt. Bei gravierenden oder wiederholten Verstössen können die Lehrpersonen oder die Schulleitung Disziplinarmassnahmen verfügen. In diesem Fall werden die Eltern schriftlich informiert.
Wenn ihr fünf negative Einträge (Versäumnisse und/oder Verstösse) habt, werdet ihr für eine Lektion zum Nachsitzen aufgeboten.