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Wegleitung für die Schüler und Schülerinnen des Oberstufenzentrums Mühlizelg

  • Freundlichkeit, Anstand, gegenseitiger Respekt sowie ein wertschätzender Umgang untereinander  erleichtern das Zusammenleben. Deshalb grüssen wir uns im OZ. Wir alle nehmen aufeinander Rücksicht und helfen einander und gehen mit dem Mobilier sorgsam um.

  • Auf dem ganzen Pausenareal (vom Veloständer West bis zum Trottoir der Sonnenberg-strasse) und im Schulhaus sind Handys und andere elektronische Geräte (Smartwatches, usw.) weder hör- noch sichtbar. Insbesondere dürfen auf dem Schulareal ohne das Einverständnis einer Lehrperson weder Film- noch Tonaufnahmen gemacht werden. 

    Eure Handys und Smartwaches usw. werden während der Schulzeit im Rucksack aufbewahrt und nicht in einer Hosen- oder Jackentasche. Davon ausgenommen ist die Zeit von 12.00 - 13.15 Uhr für Schülerinnen und Schüler, welche über Mittag in der Schule bleiben und keinen Unterricht haben. Für den schuleigenen Laptop besteht eine separate Regelung.  

    Die Lehrpersonen sammeln elektronische Geräte, welche auf dem Pausenareal bzw. im Schulhaus gesichtet werden, ein und deponieren es im Teamzimmer. Die Schülerinnen und Schüler können das Handy dort am Ende des Halbtags abholen. Wer das Handy zweimal abgeben muss, ist verpflichtet, es während der folgenden zwei Wochen täglich vor der ersten Lektion bei der Schulleitung abzugeben und es am Ende des Halbtages dort wieder abzuholen.

  • Ihr kommt erst beim Läuten ins Schulhaus. Damit der Schulunterricht nicht gestört wird, haltet ihr euch während des Unterrichts nicht in den Gängen auf. Ihr benutzt nur den Haupteingang, den Eingang auf der Westseite oder den Eingang bei der Turnhalle. 

  • Die Schule ist euer Arbeitsplatz, deshalb kommt ihr in angemessener Bekleidung zur Schule. Kleidungsstücke mit verletzenden Aufschriften werden nicht toleriert. Ebenso tragt ihr keine Trainerhosen und keine Kleidungsstücke mit zu viel Hautfreiheit. In den Schulzimmern tragt ihr keine Kopfbedeckung. Ausnahmen bewilligt die Schulleitung.

  • Die grosse Pause verbringt ihr im Freien. Das Pausenareal darf während der Schulzeit (gilt auch für Freilektionen) nur mit Bewilligung einer Lehrperson verlassen werden. Velounterstand und Parkplatz sind keine Aufenthaltsorte während der Pause. 

  • Freilektionen verbringt ihr entweder am Arbeitsplatz, den euch die Schulleitung zuweist, oder im Freien. Im Aufenthaltsraum verhält man sich ruhig. 

  • Im Schulhaus herrscht Ess- und Trinkverbot. Auch Kaugummis sind verboten. Über Ausnahmen in den Schulzimmern entscheidet die Lehrperson. Verschliessbare Trinkflaschen mit Wasser sind jederzeit erlaubt. 
    Wenn ihr über Mittag hierbleibt, könnt ihr im Gruppenraum 4.02, im Gruppenraum Nord oder beim Westeingang essen. Im Gruppenraum 4.02 steht auch eine Mikrowelle zur Verfügung. 

  • Fundgegenstände gebt ihr bitte beim Hauswart ab.

  • Alle dürfen mit dem Velo zur Schule kommen. Wer mit dem Mofa oder einem Motorrad zur Schule kommen will, braucht die Bewilligung der Schulleitung. 

  • Wenn ihr krank seid, melden euch eure Eltern via Pupil Connect ab.

  • Es ist selbstverständlich, dass auf dem gesamten Schulareal keine Suchtmittel konsumiert werden dürfen. Verboten sind auch sämtliche elektrischen Rauchwaren (z.B. E-Zigaretten). 

  • Zum Schulareal gehört auch die nähere Umgebung des Schulhauses inklusive Zentrumspark, Bushaltestelle Zentrumspark und Feuerwehrdepot. An Schultagen von 07.00 bis 18.00 Uhr bzw. 12.00 Uhr am Mittwoch kommt auf diesem Gebiet das Disziplinarrecht der Schule zur Anwendung. Davon ausgenommen ist das Verbot der elektronischen Geräte. 

Die Schule ist Arbeitsort für Schüler und Schülerinnen, Lehrpersonen, Hauswart, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Reinigungsdienstes, für den Schulsekretär und für weitere Angestellte im Schulsekretariat. Wir alle, die hier arbeiten, tragen gemeinsam Sorge zu unserem Umfeld.  

Negatives und positives Verhalten im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten kann im Journal festgehalten werden. Die Eltern werden über speziell positives oder negatives Verhalten zeitnah informiert.  

Verstösse und Versäumnisse gegen die Wegleitung werden im Journal vermerkt. Bei gravierenden oder wiederholten Verstössen können die Lehrpersonen oder die Schulleitung Disziplinarmassnahmen verfügen. In diesem Fall werden die Eltern schriftlich informiert. 

Wenn ihr fünf negative Einträge (Versäumnisse und/oder Verstösse) habt, werdet ihr für eine Lektion zum Nachsitzen aufgeboten.