Schulärztlicher Dienst
In der Verordnung über den Schulärztlichen Dienst vom 31. Mai 2005 ist unter anderem festgehalten:
"Der Schulärztliche Dienst umfasst:
Die Kinder werden im 2. Kindergarten, im 5. Schuljahr und vor dem Schulaustritt (in der Regel im 2. Oberstufenjahr) auf ihren Gesundheitszustand hin untersucht. Die Schulgemeinde stellt sicher, dass alle Kinder untersucht werden.
Die Untersuchungen erfolgen durch die Schulärztin oder den Schularzt. Die Eltern können die Untersuchungen bei einer Ärztin oder einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie die Kosten der Untersuchung selber tragen.“
Eltern, welche von der freien Arztwahl Gebrauch machen möchten, werden gebeten zu beachten:
Gewählte Schulärztin / gewählter Schularzt:
Bei Fragen stehen Ihnen die Lehrpersonen oder die Schulverwaltung gerne zur Verfügung.