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Schulärztlicher Dienst

 

Schulärztlicher Dienst

In der Verordnung über den Schulärztlichen Dienst vom 31. Mai 2005 ist unter anderem festgehalten:

 

"Der Schulärztliche Dienst umfasst:

  • Erhaltung und Förderung der körperlichen und der seelischen Gesundheit der Schulkinder;
  • Früherkennung von Gesundheitsstörungen;
  • Ärztliche Beratung in Fragen der Gesundheit

 

Die Kinder werden im 2. Kindergarten, im 5. Schuljahr und vor dem Schulaustritt (in der Regel im 2. Oberstufenjahr) auf ihren Gesundheitszustand hin untersucht. Die Schulgemeinde stellt sicher, dass alle Kinder untersucht werden.

 

Die Untersuchungen erfolgen durch die Schulärztin oder den Schularzt. Die Eltern können die Untersuchungen bei einer Ärztin oder einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie die Kosten der Untersuchung selber tragen.“

 

Eltern, welche von der freien Arztwahl Gebrauch machen möchten, werden gebeten zu beachten:

  • Der untersuchende Privatarzt/Privatärztin meldet der Schule Gaiserwald die Durchführung der Untersuchung. Das Formular “Nachweis über die durchgeführte Untersuchung“ auf unserer Homepage unter "Publikationen/Formulare" heruntergeladen werden. Der Untersuch ist gemäss den kantonalen Vorschriften durchzuführen.

 

  • Die Schule Gaiserwald kann keine Kosten für privat durchgeführte Untersuche übernehmen.

 

  • Nicht durchgeführte Untersuchungen lässt die Schule Gaiserwald durch den Schularzt/die Schulärztin, nachholen.

 

Gewählte Schulärztin / gewählter Schularzt:

  • in Engelburg: Frau Dr. Angelika Stöhr, Tannenbergstr. 3, 9032 Engeburg

 

  • in Abtwil: Dr. med. P. Noack, Zentrum für Medizin & Sport, Wiesenbachstrasse 5, 9030 Abtwil

 

Bei Fragen stehen Ihnen die Lehrpersonen oder die Schulverwaltung gerne zur Verfügung.